Geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse
Ab dem 1. Dezember 2025 können Anträge auf Eintragung von geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse mit einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft, die im Wesentlichen auf ihren geografischen Ursprung zurückzuführen ist, gestellt werden.
Bislang galt in der Europäischen Union der Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Produkte, Wein und Spirituosen. Das neue Schutzsystem der geografischen Angaben wurde auf Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2411 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 eingeführt.
Als handwerkliche Erzeugnisse werden Produkte definiert, die entweder vollständig von Hand oder mithilfe von Handwerkzeugen oder digitalen Werkzeugen oder mechanischen Mitteln gefertigt wurden, vorausgesetzt, der manuelle Beitrag bildet einen wichtigen Bestandteil des Fertigerzeugnisses.
Industrielle Erzeugnisse hingegen werden standardisiert – auch in Serienfertigung – und unter Verwendung von Maschinen hergestellt.
Der Name eines Produkts kann als geografische Angabe gelten, wenn er folgende Anforderungen erfüllt:
– das Erzeugnis stammt aus einem bestimmten Ort, einer bestimmten Region oder einem bestimmten Land,
– eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft des Erzeugnisses sind im Wesentlichen auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen, oder
– wenigstens einer der Produktionsschritte des Erzeugnisses erfolgt in dem abgegrenzten geografischen Gebiet.
Geografische Hinweise sind vor ihrer unautorisierten Nutzung geschützt, die ihren Ruf beeinträchtigen könnte, sowie gegen andere Handlungen, die Verbraucher über die wahre Herkunft des Produkts in die Irre führen.
Die Eintragung geografischer Angaben erfolgt in zwei Phasen. In Polen werden Anträge beim Patentamt der Republik Polen eingereicht, das nach einer formellen Überprüfung und Abschluss des nationalen Widerspruchsverfahrens die Anmeldung an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) weiterleitet.
Zu diesem Zweck wurde beim EUIPO eine separate Abteilung für geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse eingerichtet, ebenso wie ein Register, in dem die Namen der bereits registrierten und bereits geschützten Produkte veröffentlicht werden.
Beispiele für bisher auf EU-Ebene gemeldete Handwerks- und Industrieprodukte sind Porzellan aus Limoges, Frankreich, Granit aus der Bretagne, Spitze aus Calais und Kilims aus Aubusson. Zu den polnischen Schutzkandidaten zählen Bolesławiec-Keramik, Koniaków-Spitze, Danziger Bernstein und Glas aus Krosno.