Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen

Jan Kowalski war in der Produktionsfirma ABC als Direktor für Verkauf beschäftigt. Bei Geschäftsterminen lernte Jan Kowalski den Vorsitzenden des Unternehmens DEF Adam Nowak kennen. Adam Nowak hat Jan Kowalski dazu überredet ihm gegen ein angemessenes Entgelt die Handlungsmarge der Firma ABC zu verraten. Bei der Firma ABC galt eine Betriebsordnung, die unter anderem bestimmt hat, was als Geschäftsgeheimnis zu verstehen ist (technische, technologische, der Produktion betreffende Informationen sowie Informationen über den Verkauf und den Aufbau, die im Anhang zur Betriebsordnung thematisch aufgelistet wurden). Jeder Beschäftigte hat vor Einstellung die Regeln über die Vertraulichkeit von betriebsinternen Informationen zu Kenntnis genommen und eine entsprechende Erklärung unterschrieben. Die Firma DEF berief sich in ihren Angeboten auf die Vertriebsmarge der Firma ABC und wies gleichzeitig auf ihre günstigeren Preise hin.

Odpowiedzi udziela:

PG

Piotr R. Graczyk

Adwokat

p.graczyk@rgw.com.pl

Nach Art. 11 Abs. 1 des polnischen Gesetzes über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs besteht das Verbot der Veröffentlichung und Ausnutzung von Geschäftsgeheimnissen oder ihre Weitergabe an unberechtigte Personen, wenn sie dem Interesse der Firma schaden. Die Regelung des Abs. 1 wird auch für Personen, die aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses oder eines anderen Rechtsverhältnisses über einen Zeitraum von 3 Jahren nach der Beendigung dieses Verhältnisses angewandt, es sei denn es wurde etwas anderes geregelt oder die Information nicht mehr vertraulich ist..

ABC stehen folgende Ansprüche zu:

– Zivilrechtliche Ansprüche gegen DEF: Unterlassung von unerlaubter Handlung (Löschung der Informationen über die Vertriebsmarge in den Angeboten der DEF); Folgenbeseitigung von unerlaubten Handlungen (Löschung der Informationen in den Angeboten über die Handelsspanne); Abgabe einer einmaligen oder mehrmaligen Erklärung mit entsprechendem Inhalt und in geeigneter Form (Entschuldigung gegenüber ABC wegen der Vornahme der unlauteren Wettbewerbshandlung); Ersatz des zugefügten Schadens nach allgemeinen Grundsätzen; Zuerkennung eines bestimmten Geldbetrags für einen bestimmten sozialen Zweck, der mit der Förderung der polnischen Kultur oder dem Schutz des nationalen Erbes verbunden ist, sofern die unlautere Wettbewerbshandlung verschuldet war.

– Erstattung der Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des Begehens einer Straftat nach Art. 23 Abs. 1 des polnischen Gesetzes über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (wer entgegen seinen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmer eine Information, die dem Unternehmensgeheimnis unterfällt, einer anderen Person zugänglich macht oder sie zu Zwecken seiner eigenen Geschäftstätigkeit verwertet, wird, wenn dadurch dem Unternehmer ein bedeutender Schaden zugefügt wird, mit einer Geldbuße, Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft).