Haftung für KI-generierte Inhalte

Im Zeitalter der Allgegenwart von Diensten, die auf künstlicher Intelligenz basieren, wird immer häufiger die Frage aufgeworfen, wer und wann für die Verletzung von Rechten Dritter durch KI-generierte Inhalte verantwortlich ist.

Das Landgericht München entschied vor kurzem in der Sache von zwei Verlagen, die gegen Google vorgegangen sind und Unterlassung der Veröffentlichung von falschen Informationen im Rahmen der sog. „Übersichten mit KI” beansprucht haben. Dies ist eine von Google angebotene Funktion, bei der die KI Zusammenfassungen erzeugt, die über den üblichen Suchergebnissen mit der Überschrift „Überblick von KI“ präsentiert werden. In diesem konkreten Fall hat die KI als Antwort auf die Fragen betreffend die Verlage über deren angebliche Beteiligung an Betrugsmasche und unlauteren Geschäftspraktiken berichtete und Empfänger vor der Kooperation mit ihnen warnte.

Im Urteil vom 28. Mai 2026 stellte das Gericht fest, dass Google für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit den durch künstliche Intelligenz erzeugten falschen Informationen Verantwortung trägt.

Im Fall von Texten aus „Übersichten mit KI“ geht es nicht nur darum, Suchergebnisse anzuzeigen und auf andere Seiten zu verlinken, sondern um unabhängige Inhalte, die dem Betreiber des Portals zugeordnet werden sollen. Antworten auf Anfragen werden in eigenen Worten formuliert, nach eigenem Konzept aus verschiedenen Quellen und basierend auf eigener Bewertung von Suchergebnissen und deren Inhalten zusammengestellt.

Die KI-generierte Zusammenfassung basiert daher auf der unabhängigen Bewertung und Präsentation spezifischer Inhalte gemäß Algorithmen, die nur dem Dienstleister bekannt sind und auf die Dritte keinen Einfluss haben. Außerdem wäre es weiterhin möglich, die Suchmaschine ohne KI-generierte Zusammenfassungen und Vorschläge zu verwenden.

Nach Auffassung des deutschen Gerichts ist es daher nicht zulässig, sich auf die Haftungsbeschränkung von Host-Provider, die auf Internetsuchmaschinen gem.  Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) anwendbar ist, zu berufen. Grundsätzlich ist der Anbieter einer Suchmaschine nicht für die Inhalte verantwortlich, die von anderen Personen auf den Seiten veröffentlicht werden, auf die sie sich bezieht, es sei denn, er ist sich ihrer illegalen Natur bewusst. Erst wenn er diese Kenntnis erlangt, ist er nach dem Prinzip „notice and take down” verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.  Eine solche Lösung ist im Falle der von Google angebotenen, auf der KI basierenden Funktion nicht ausreichend.

Das Urteil des Landgerichts München ist wegweisend, weil es die zivilrechtliche Haftung für die durch künstliche Intelligenz erzeugten Inhalte bestätigt. Er kann die Richtung für die Rechtsprechung in Sachen der Haftung für Einsatz der auf KI-gestützten Werkzeugen festlegen. Es ist auch eine Antwort auf Bedenken hinsichtlich des möglichen Verlustes der Kontrolle über künstliche Intelligenz und Notwendigkeit der rechtlichen Regelung von KI-bezogenen Fragen.

  • Urteil des Landgericht München vom 28. Mai 2026, Az. 26 O 869/26.