Bekämpfung von unlauteren Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit COVID-19 in der Europäischen Union

Das Thema von unlauteren Praktiken in Zeiten der Pandemie steht im Mittelpunkt der Interessen der Europäischen Kommission, die in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk von Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten eine Reihe von Schritten unternahm, um solche Praktiken in EU-Ländern zu ermitteln und Leitlinien für Verbraucher zu formulieren.

Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte gemeinsame Standpunkt zeigt, dass im Rahmen der am häufigsten angewendeten unlauteren Praktiken Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass ein bestimmtes Produkt eine Infektion mit dem Coronavirus verhindere, COVID-19 heile oder durch eine Stärkung des Immunsystems eine schnellere Ausrottung des Virus ermögliche.

Als ein Beispiel für unfaire Geschäftspraktiken kann die Werbung für Produkte wie Gesichtsmasken als „Coronavirus-Masken“ genannt werden, obwohl es keine Beweise dafür gibt, dass diese Masken tatsächlich vor einer Infektion schützen.

Solche Handlungen stellen unlautere Geschäftspraktiken im Sinne der Art. 5 und 6 der Richtlinie Nr. 2005/29/WE über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern dar. Sie können oft als Fälle aus der sog. Schwarzen Liste eingestuft werden, die im Anhang I zu der o.g. Richtlinie aufgelistet sind. Gem. Punkt 17 des Anhangs wird eine derartige Praktik unter allen Umständen als unlauter gelten, die auf der falschen Behauptung beruht, ein Produkt könne Krankheiten, Funktionsstörungen oder Missbildungen heilen.

In Zeiten der Pandemie ist es auch üblich geworden, manipulative Verkaufstechniken zu verwenden, die auf falschen und irreführenden Informationen beruhen, einschließlich einer angeblichen Verknappung von Waren auf dem Markt und Problemen bei deren Beschaffung, um überhöhte Preise zu rechtfertigen.

Slogans wie „begrenztes Angebot“, „in begrenzten Mengen verfügbar“, „Produkt läuft aus“ beim Verkauf von Schutzmasken zu Preisen, die 600% über den regulären Preisen dieser Art von Produkten liegen, sind ein klares Beispiel für unlautere Praktiken, die in Anhang 1 Punkt 18 der oben genannten Richtlinie genannt sind. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die darin bestehen, sachlich ungenaue Informationen über die Marktbedingungen oder die Möglichkeit, ein Produkt zu finden, bereitzustellen, um den Verbraucher zum Kauf des Produkts zu Bedingungen zu bewegen, die ungünstiger als die normalen Marktbedingungen sind.

Die Intensivierung von unfairen Praktiken ist besonders deutlich im Internet sichtbar. Deswegen hat die Europäische Kommission Leitlinien für Verbraucher veröffentlicht, die bei sicheren Online-Einkäufen behilflich sein sollen. Es werden Fragen thematisiert wie:

  • die Pflicht der Verkäufer zur Angabe ihrer Identität und ihrer Kontaktdaten auf den Internetseiten,
  • verdächtige Adressen von Internetseiten,
  • Anwendung von „Tippfehlern“ wie z.B. „ C?V?D?19” czy “cor/na?vir?s”, um der Erkennung durch Algorithmen der Website-Betreiber zu entgehen,
  • präzise und verständliche Produktbeschreibungen,
  • Identifizierung von unlauteren Verkaufstechniken und falschen Informationen zu den aktuellen Marktbedingungen.

 Mehr Informationen über die von der Europäischen Kommission vorgenommenen Maßnahmen und die Leitlinien für Verbraucher sind unter folgender Adresse abrufbar:

https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/enforcement-consumer-protection/scams-related-covid-19_pl