Arbeitgeber/Auftraggeber kann auf das Wettbewerbsverbot einfacher verzichten

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit ehemaligen Arbeitnehmern, Auftragnehmern oder Handelsvertretern gehören zu den geschäftsüblichen Praktiken, deren Hauptzweck im Schutz der Interessen des

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