„Zahlungspflichtig bestellen” vs. „Buchung abschließen“– eindeutige Bestätigung für Verbraucher

Gem. Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2011/83 vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher sorgt der Unternehmer im Falle

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