Greenwashing – was verbirgt sich hinter dem Begriff „Grünfärberei”?
Dem zunehmenden Trend zum Leben im Einklang mit der Natur folgend werben Unternehmen für ihre Produkte oder Dienstleistungen immer häufiger auf die Art und Weise, dass sie sich und ihre Tätigkeit als umweltfreundlich vorstellen. In vielen Fällen ist dies nur eine reine Marketingstrategie und die von dem Unternehmen präsentierten Informationen haben mit der Wahrheit nicht allzu viel zu tun. Es ist den Kunden immer schwieriger, zwischen dem echten Engagement für den Umweltschutz und den als „greenwashing” („Grünfärberei”) bezeichneten Praktiken zu unterscheiden.
Einer der derzeit populärsten Trends ist die Kennzeichnung der in Geschäften angebotenen Waren mit einem „Bio”- oder „Öko”-Siegel, das für natürliche, ökologische Produkte reserviert ist. Die Firmen verwenden aber auch viele andere Methoden, die bei Kunden den Eindruck vermitteln sollen, dass der Kauf einer bestimmten Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung umweltfreundlich ist.
Als Beispiel kann eine in vielen Hotels eingeführte Praxis in Bezug auf den Austausch von Hand- bzw. Badetüchern genannt werden. Die Hotelgäste werden angewiesen, dass sie benutzte Handtücher direkt auf den Boden werfen sollen, um den Reinigungskräften ein Signal zu geben, dass sie den Austausch der Handtücher wünschen. Auf diese Weise werden die Handtücher nur auf Wunsch und nicht jeden Tag ausgetauscht, was suggeriert, dass das Hotel sich um die Umwelt kümmert. Ob das in der Wirklichkeit der Fall ist, ist oft fraglich. Beim Warenverkauf werden zum Beispiel oft Informationen angegeben, dass ein Produkt die konkrete, für die Umwelt schädliche Substanz nicht enthält, obwohl es wegen seiner Natur diese Substanz sowieso nicht enthalten darf oder ihre Verwendung rechtlich verboten ist.
Das Phänomen des „Greenwashing”, das als Hervorrufen eines irrtümlichen Eindrucks, dass die angebotenen Waren oder Dienstleistungen umweltfreundlich seien, zu definieren ist, wurde bereits auf EU-Ebene bemerkt. Es wird die Einführung von Vorschriften vorgeschlagen, welche zur Eliminierung dieses Phänomens beitragen könnten. Es soll ein Klassifizierungssystem erstellt werden, das die Unterscheidung zwischen den tatsächlich umweltbewussten und nur „grüngefärbten“ Unternehmen ermöglichen könnte.
Es ist darauf hinzuweisen, dass auf EU-Ebene die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen gilt. Kapitel IV dieser Verordnung regelt die Verwendung der Kennzeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion und Verkleinerungsformen wie „Bio-“ und „Öko-”. Sie dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Erzeugnisse die mit dieser Verordnung oder im Einklang mit ihr erlassenen Vorschriften erfüllen.
Die oben genannte Verordnung hat in der Praxis Bedeutung, was im Urteil des polnischen Hauptverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 2018 in der Sache Az. II GSK 2942/16 bestätigt wurde. Das Gericht hat entschieden, dass eine Kennzeichnung von Waren mit dem „Öko”-Zeichen unzulässig sei, sofern die Waren den in der Verordnung genannten Anforderungen nicht entsprechen.
Wie bereits oben erwähnt wurde, wird von dem Begriff „greenwashing” ein breiteres Spektrum der Geschäftspraktiken umfasst, die nicht nur in der Anwendung der Bezeichnungen „Bio-” oder „Öko-” bestehen und nicht nur die Kennzeichnung der Waren betreffen. Die bisherige rechtliche Regelung scheint unzureichend zu sein und deshalb sollte die „Greenwashing”-Erscheinung auch im Lichte der irreführenden Handelspraktiken und der unlauteren Wettbewerbshandlungen betrachtet werden.