Verletzung des Markenrechts des Wettbewerbers

Übersicht

 

Das französisches Wettbewerbsrecht basiert auf Artikel 1382 des Code Civil bietet lediglich einen ungefähren Rahmen, anstatt konkreter Bestimmungen zum Wettbewerbsrecht. Darüber hinaus besteht eine große Anzahl an Rechtsprechung bezüglich verschiedener Bestandteile des Wettbewerbsrechts, wie zum Beispiel Markenfälschungen und Parasitentum –jedoch nur dann, wenn Verwechslungsgefahr besteht.

 

 

Praktisch gesehen liegt die Schwierigkeit jedoch oft darin, ausreichend Beweismaterial vor allem bez. des entstandenen Schadens vorbringen zu können. Dies war auch das Problem im in der Folge angeführten Fall  –  obwohl die Ausgangslage für die Antragstellerin zu Beginn durchaus als zuversichtlich hätte beschrieben werden können. Darüber hinaus erschwerte eine Insolvenz die Problematik noch weiter.

 

Der Sachverhalt:

 

Zwischen Gesellschaft A und B bestand ein Distributionsabkommen, in welchem festgehalten war, dass Firma B weder direkt noch indirekt  produzierend oder distributorisch bezüglich jeglicher  Produkte der Firma A tätig werden darf ohne vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch A.

 

Nach einer Reihe von Zahlungsverzügen durch B beendigte A den Distributionsvertrag gemäß der Beendigungsklausel. Gesellschaft A erfährt erst später, dass B sehr ähnliche, konkurrierende Produkte unter dem Namen [Teil des Namens der Gesellschaft A + „Display“] vertrieb.

 

B versendet außerdem Werbung via E-Mail in Bezug         auf Produkte mit einer Bezeichnung, die Teile des Firmennamens der Firma A beinhaltet und verwendet die E-Mail Adresse marketing@[Teil des Firmennamens der A]display.fr sowie Briefköpfe, die einen Teil des Firmennamens A sowie den Zusatz „Expo” enthalten. All diese Zeichen sind auf rotem Hintergrund geschrieben, dem Charakteristikum der A-Marke.

 

 

Die Antwort wird erteilt von:

 

 

 

Joanne

 

Joanne Glevarec (LL.M)

und

Stefan Feuchtinger (LL.M)

 

 

 

Ansprüche

 

In Bezug auf die Nachahmung von Markenware:

  • Markenfälschung durch Firma B (Domänenname und Katalog)
  • illegale Nutzung von Warenzeichen des Klägers durch seinen ehemaligen Distributor

 

In Bezug auf unlauteren Wettbewerb und Schmarotzertum

  • Das Gericht wird aufgefordert, die Ansprüche des Parasitismus auf Grundlage von Artikel 1382 Code Civil und mit Verweis auf Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall (Landesgericht Nanterre, 20. März 2000, RJDA, 11.00, n ° 1058), anzuerkennen.

 

Feststellung des Gerichts:

 

  • Das Gericht merkte an, dass keine Verurteilung gegen Firma B, die nicht mehr existierte, möglich sei und dass die neue Firma C (die danach gegründet wurde) weitgehend die rechtswidrigen Vorgänge gestoppt hätte.

 

  • Bezüglich der neu gegründeten Firma C waren die Richter der Ansicht, dass eine „Bereitschaft zur Irreführung“ mit den vorliegenden Beweisen nicht erwiesen werden konnte.

 

 

 

Positive Aspekte für den Kläger

 

Wenn auch der Name der Firma A missbräuchlich verwendet worden war, war es möglich, eine Einstellung dieser Tätigkeiten zu erreichen.