Neue Vorschriften über die Rechte der Verbraucher in der EU

 

Am 13. Juni 2014 lief die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 vom Europäischen Parlament und Rat über Verbraucherrechte in die nationale Rechtssysteme der EU-Mitgliedsstaaten ab. Das Hauptziel der Richtlinie ist es bestehende Regelungen, welche auf Verträge die im Fernabsatz und nicht auf dem Geschäftsgelände des Unternehmens geschlossen wurden anwendbar sind, zu vereinfachen und zu aktualisieren. Die Änderungen sind besonders für Unternehmer, welche ein Unternehmen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs oder Versandhandel betreiben wichtig, wenn die zweite Partei des Geschäfts ein Verbraucher ist.

 

 

  Polen Deutschland Frankreich
Name des Rechtsaktes  

Gesetz über die Rechte der Verbraucher vom 30. Mai 2014

 

Gesetz vom 30. September 2013 zur Umsetzung Verbraucherrecht- richtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

 

Verbrauchergesetz vom 18. März 2014 (Nr. 2014-344)
Datum des Inkrafttretens Dezember 2014

(6 Monate nach dem Datum der Veröffentlichung)

13. Juni 2014 13. Juni 2014

 

 

Die Richtlinie enthält Regelungen unter anderem über:

 

  • Das Recht von einem Vertrag zurückzutreten

 

Die Richtlinie weitet die Frist für das Zurücktreten von einem Vertrag ohne Grund, welcher im Fernabsatz oder nicht auf den Geschäftsgelände des Unternehmens geschlossen wurde, auf 14 Tage ab Erhalt der Ware und bei Dienstleistungsverträgen ab dem Datum des Abschlusses des Vertrages aus. Wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht von dem Rücktrittsrecht informiert, wird dem Verbraucher gestattet das oben erwähnte Recht innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der ursprünglichen 14-tägigen Befristung auszuüben. Ein Unternehmer ist verpflichtet dem Verbraucher ein Exemplar einer Rücktrittserklärung bereitzustellen.

 

  • Informationsanforderungen gegenüber dem Verbraucher

 

Ein Unternehmer muss einen Verbraucher vor Abschluss des Vertrages mit allen notwendigen Information – in einer für den Verbraucher klaren und verständlichen Art – versorgen. Die Informationen die ein Unternehmer bereitstellen sollte sind unter anderem: (i) Eigenschaften von angebotenen Waren oder Dienstleistungen und die Art in der eine Pflicht zu erfüllen ist, wen notwendig, den Wortlaut eines Vertrages; (ii) Daten um den Unternehmer zu identifizieren; (iii) alle Kosten die mit einem Vertragsabschluss zusammenhängen (insbesondere den Preis inklusive Steuer, Kosten der Fernkommunikation, Transportkosten etc.); (iv) das Recht von einem Vertrag zurückzutreten und der Bereitstellung einer Rücktrittserklärung.

 

  • Lieferung von Waren

 

Die Lieferung von Waren sollte innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss erfolgen außer die Parteien einigen sich über ein anderes Datum. Wenn der Unternehmer seine Verpflichtung nicht zeitgerecht erbringt, kann der Verbraucher den Unternehmer auffordern die Waren innerhalb einer vom Verbraucher festgesetzten, den Umständen entsprechenden, zusätzlichen Frist zu liefern. Wenn die zusätzliche Frist nicht eingehalten wird, erwirbt der Verbraucher das Recht den Vertrag zu beenden und der Unternehmer ist verpflichtet das volle zur Erfüllung des Vertrages gezahlte Entgelt zu retournieren. Außerdem geht nach Artikel 20 der Richtlinie die Gefahr des Verlustes oder Beschädigung der Waren erst ab Erhalt der Ware auf den Verbraucher über.

 

Die Regelungen der Richtlinie finden auf spezifische Verträge, welche zwischen Unternehmern und Verbrauchern nach dem 13. Juni 2014 abgeschossen wurden, Anwendung.