Kurzzeitvermietung und Wettbewerbsrecht

Der Markt der Kurzzeitvermietung in Polen entwickelt sich seit ein paar Jahren sehr dynamisch. Eine führende Rolle spielt hier eine globale Firma Airbnb, die als Vermittlerin bei der Vermietung der Wohnungen für kurzfristige Unterkunft tätig ist. Ihre Popularität und Einkommen nehmen von Jahr zu Jahr zu. Die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit von Personen, die mittels Airbnb oder anderen Internetplattformen ihre Wohnungen für die Kurzzeitvermietung anbieten, wurden jedoch – anders als im Falle der Hotelbranche – bisher nicht geregelt.

Die für die Zwecke der Kurzzeitvermietung verwendeten Wohnungen sind nicht als Hotels im Sinne des Gesetzes über die Hoteldienstleistungen klassifiziert, deswegen fehlt es auch an gesetzlichen Anforderungen, die von diesen Objekten erfüllt werden müssen.

Das Fehlen der Rechtsvorschriften zur Regelung der Kurzzeitvermietung führt zu einer ganzen Reihe von praktischen Problemen, wie unter anderem:

  • Sicherheitsrisiken (Brand-, sanitärepidemiologische Sicherheit) nicht nur für die Touristen, welche die Leistungen im Rahmen der Kurzzeitvermietung in Anspruch nehmen, sondern auch für die Bewohner von Gebäuden, in denen sich die zur Verfügung gestellten Wohnungen befinden,

  • niedrigere Steuereinnahmen, weil die Kurzzeitvermieter die Zahlung der für die gewerbliche Tätigkeit anfallenden Steuer vermeiden,

  • fehlende Kontrolle über die Kurzzeitmieter, welche die Ruhe stören und den Bewohnern den normalen Gebrauch ihrer Wohnungen erschweren,

  • negativer Einfluss auf den Markt der Langzeitvermietung infolge der künstlichen Steigerung der Miet- und Immobilienpreise.

Die Kurzzeitvermietung kann auch unter dem wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkt problematisch sein. Diese Art der Tätigkeit steht im Wettbewerbsverhältnis zum Hotelgewerbe, für das die zwingenden Vorschriften des Gesetzes über die Hoteldienstleistungen sowie der Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 19. August 2004 über Hotels und andere Objekte, in denen die Hoteldienstleistungen erbracht werden, gelten.

Die Kurzzeitvermietung ist an wenigere Anforderungen geknüpft, was die kurzzeitigen Vermieter in der privilegierten Lage gegenüber den Hotelbesitzern stellt. Die Personen, die durch das Anbieten der Mietwohnungen auf Airbnb oder ähnlichen Plattformen Geld verdienen, müssen sich nicht an die für die Hotelbranche geltenden Vorschriften halten. Auf diese Weise ist ihre Geschäftssituation vom Anfang an vorteilhafter als ihrer Wettbewerber.

Die genannten wettbewerbsrechtrechtlichen Risiken können nur im Wege einer umfassenden rechtlichen Regelung der Kurzzeitvermietung ausgeräumt werden. Als Beispiel können die von der Pariser Stadtverwaltung vorgenommenen Maßnahmen genannt werden. In Paris wurden die Vorschriften eingeführt, die verbieten, die Häußer oder Wohnungen mittels Internetplattformen wie Airbnb für einen längeren Zeitraum als 120 Tage im Jahr zu vermieten. Trotzdem werden diese Vorschriften oft nicht eingehalten und aus diesem Grund ist zwischen der Stadt Paris und Airbnb der Gerichtsstreit anhängig.

Das polnische Ministerium für Sport und Touristik im Oktober 2019 das Projekt „Das Weißbuch für die Regulierung des Systems für Tourismusförderung in Polen“ angekündigt. Es handelt sich um das Dokument, das die Postulate zu den neuen Vorschriften betreffend die Tourismusbranche enthält. Dazu gehört auch der Vorschlag der gesetzlichen Regelung der Kurzzeitvermietung. Nach diesem Vorschlag soll die Anmeldung der Kurzzeitvermieter in dem von der lokalen Verwaltung geführten Register obligatorisch sein. Zurzeit ist es noch icht bekannt, ob und wann diese Regelungen beschlossen werden.