Unlauterer Wettbewerb auf dem Markt der Stromanbieter in Polen

Die Liberalisierung des Stromversorgungsmarkts hat einerseits den Wettbewerb gesteigert und ermöglicht somit den Verbrauchern zwischen den Angeboten verschiedener Anbieter frei zu wählen, jedoch  hat es dazu geführt, dass die Anzahl der unlauteren Geschäftspraktiken gestiegen ist.

In den letzten Jahren konnten besonders verstärkt Aktivitäten beobachtet werden, wie etwa irreführende Angebote an Verbraucher oder Unternehmer.  Die Irreführung besteht darin, dass ein falscher  Eindruck über die Identität des Unternehmers erweckt wird, der anbietet, den aktuellen Vertrag über die Stromversorgung zu ändern.

Unlautere Handlungen, wie sich als ein anderer Anbieter auszugeben, der seit Jahren auf dem Markt ist, haben sich gegen natürliche Personen, überwiegend älterer Menschen, als wirksam erwiesen. Dabei werden die Personen darüber informiert, dass eine Änderung des bestehenden Vertrags oder die Unterzeichnung eines Anhangs  notwendig sei und gleichzeitig wird auf falsche Informationen verwiesen wie z.B. über eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften die zur Auflösung des derzeitigen Energieanbieters führen soll.

Neben den offensichtlichen unlauteren Verhaltensweisen sind auch Methoden angewendet, die schwerer zu erkennen sind. Es werden Bestimmungen im Vertrag aufgenommen, die schlussendlich zu  zusätzlichen Gebühren führen. Die voraussichtliche Senkung des Tarifs  führt im Endeffekt zu einer Erhöhung der Stromkosten. Bestimmungen wie überhöhte Vertragsstrafen oder das Verhindern des Rücktritts bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen werden, sind nur einige der Möglichkeiten wie unredliche Verkäufer handeln.

In Polen befasst sich der Präsident des Amtes für den Wettbewerb- und Verbraucherschutz mit der Bekämpfung unlauterer Praktiken, die gegen Verbraucher eingesetzt werden. Im Rahmen eines Verfahrens kann er schwere Bußgelder gegen Unternehmer verhängen und sie dazu verpflichten,  ihre Praktiken aufzugeben.

Anderen Unternehmern, die auf dem Strommarkt tätig sind und deren Interessen durch das unlautere Verhalten anderer Unternehmen bedroht oder verletzt werden, stehen bestimmte Ansprüche aus dem Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zu. Die am häufigsten anzutreffenden Handlungen des unlauteren Wettbewerbs sind: irreführende Bezeichnung eines Unternehmens, überreden von Kunden, um den Vertrag mit dem bestehenden Vertragspartner zu kündigen, Verbreiten von falschen Informationen über das eigene oder eines Konkurrenzunternehmens.

Wie es sich herausgestellt hat, gibt es nicht nur in Polen Probleme mit den unlauteren Praktiken der Stromanbieter. Wir haben deshalb beschlossen, Ihnen eine Auswahl von Gerichtsentscheidungen der deutschen Gerichte vorzulegen, die der Art von Praktiken ähnelt und  nach dem deutschen Gesetz (UWG) als unlauterer Wettbewerb qualifiziert wird.