Stärkung des Verbraucherrechtschutzes – es kommt die Zeit für die Umsetzung der Omnibus-Richtlinie
Obwohl das EU-Recht den Verbraucherschutz in Verhältnissen mit Unternehmer gewährt, ist es nicht einwandfrei und es gibt immer noch Raum für Verbesserungen der Vorschriften des Verbraucherrechts. Nachdem die Europäische Kommission mehrere Schwachstellen in diesem Bereich identifiziert hatte, wurde im Jahre 2018 die sog. Omnibus-Rechtlinie zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union angenommen.
Es ist wichtig, dass die Erkenntnisse der Kommission sich nicht nur auf Defizite im Bereich des Verbraucherschutzes, sondern auch auf übermäßige Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen bezogen. Dies betrifft beispielsweise die Pflichten der im Internethandel tätigen Verkäufer, die zurücksendeten Waren auch dann entgegenzunehmen, wenn sie von dem Verbraucher genutzt wurden und zum weiteren Verkauf nicht mehr geeignet sind. Es wurde auch festgestellt, dass einige Informationspflichten der Unternehmer gegenüber den Verbrauchern übermäßig sind und deshalb gemildert werden sollen.
Zu den Problemen, die mithilfe der Rechtsänderungen gelöst werden sollen, gehören die Fragen der Transparenz im Rahmen des Internethandels geschlossenen Verträge sowie des Fehlens der einheitlichen Vorschriften zur Regelegung der Verträge betreffend digitale Inhalte und Vorschriften betreffend „kostenlose” digitale Dienstleistungen (wie Datenspeicherung im Cloud-Datenbank oder elektronische Post).
Die Handelsplattformen werden sich an die Voraussetzungen in Bezug auf die klare Regeln der Waren- oder Dienstleistungsplatzierung anpassen müssen. Ferner sollen sie transparente Kriterien betreffend die Veröffentlichung von Bewertungen und Empfehlungen der Kunden einführen. Als eine unlautere Handelspraktik wird die Irreführung der Kunden durch Behauptung betrachtet, dass die Bewertungen des Produktes durch Kunden zugefügt wurden, die tatsächlich dieses Produkt genutzt oder gekauft haben, sofern keine begründeten und verhältnismäßigen Maßnahmen vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie von solchen Kunden in Wirklichkeit kommen.
Da die Richtlinie nicht unmittelbar anwendbar ist und der Umsetzung in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten bedarf, wurde die EU-Mitglieder verpflichtet, die zur Umsetzung der Omnibus-Richtlinie notwendigen Vorschriften bis zum 28. November 2021 zu beschließen.
Die Regelungen sollen allerdings erst am 28. Mai 2022 in Kraft treten. Dieses Datum wird eine ganze Reihen von wesentlichen Änderungen für viele Unternehmen, darunter aus der E-Commerce-Branche. mit sich bringen. Die Änderungen des polnischen Rechts befindet sich im überwiegenden Maße in der Entwurfsphase und ihre endgültige Gestalt ist noch nicht entschieden.