Arbeitgeber/Auftraggeber kann auf das Wettbewerbsverbot einfacher verzichten

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit ehemaligen Arbeitnehmern, Auftragnehmern oder Handelsvertretern gehören zu den geschäftsüblichen Praktiken, deren Hauptzweck im Schutz der Interessen des

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Wissen, Erfahrung und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers zählen nicht zu Geschäftsgeheimnissen

Während der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber hat ein Arbeitnehmer Zugang zu einer ganzen Reihe von Informationen, die als Geschäftsgeheimnis klassifiziert

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Muster eines Kontrolleur-Ausweises ist kein Unternehmens- oder Geschäftsgeheimnis

Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht (WSA) hat einer Klage stattgegeben, die gegen den Bescheid eines Bahnunternehmens gerichtet war, das dem Kläger die Erteilung

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