Der Widerruf von Fernabsatzverträgen ist von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die Beweggründe des Verbrauchers möglich
Der BGH hat entschieden, dass der Widerruf eines Fernabsatzvertrages ohne Rücksicht auf die Beweggründe des Verbrauchers von Gesetzes wegen möglich
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