Der Auskunftsanspruch gem. Art. 2861 Abs. 1 Nr. 3 des polnischen Rechts des gewerblichen Eigentums war verfassungswidrig
Mit Urteil vom 6. Dezember 2018 erklärte der Verfassungsgerichtshof Art. 2861 Abs. 1 Nr. 3 des polnischen Gesetzes über das
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